Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Grafik-Design-Leistungen
ACHTUNG!KOPIERT
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Grafik-Design-Leistungen zwischen shakti-design vertreten durch meike staatsmann und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Aufraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Auftragseingang widerspricht.
1. Geheimhaltung
Der Designer verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werdenden Tatsachen und sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers absolut vertraulich zu behandeln.
2. Nutzungsrechte
Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden.
3. Vergütung
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Kosten Dritter für Kuriere, Foto, Material- und Druckkosten sind in den Angeboten nicht berücksichtigt. Bei Anreise über 50 km werden zusätzlich Fahrtkosten berechnet (Bahn 2. Klasse / 0,32 EUR Kilometerpauschale).
4. Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist der Designer berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15% überschritten, so ist der Designer verpflichtet, den Auftrag- geber schriftlich in Kenntnis zu setzen und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht dem Designer die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des gesamten Honorars zu. Alle Konzept-, Text und Designvorschläge beinhalten einen Korrekturlauf, weitere Korrekturen und Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
5. Zahlung
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist nach Rechnungsstellung durch den Designer ohne Abzug innerhalb 14 Tagen zahlbar.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
6. Daten
Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
7. Archivierung
Der Designer verpflichtet sich relevante Daten zum Projekt für zwei Jahre kostenlos zu archivieren. Bei einer längeren Archivierung fallen zusätzliche Kosten an und es bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
8. Haftung
Der Designer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechts- grund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Fremdfirmen oder andere Dritte erteilt werden, übernimmt der Designer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Der Designer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern der Designer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Designers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt den Designer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Designer stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Designers. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit und Einmaligkeit des Produktes haftet der Designer nicht.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnen Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
18. Schlussbestimmungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz des Designers. Gerichtsstand ist der Sitz des Designers, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Designer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht
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